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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für den Kauf von Getränken an ORANGE-BOX-Selbstbedienungsautomaten.

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Kauf von Getränken an ORANGE-BOX-Selbstbedienungsautomaten der Bova GmbH, Althardstrasse 150, 8105 Regensdorf (nachfolgend «Bova»). Für den Kauf, die Miete, den Betrieb oder die Finanzierung von Automaten gelten ausschliesslich die jeweils individuell vereinbarten Verträge.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die am Automaten angezeigten Getränke und Preise stellen das aktuelle Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundin oder der Kunde das Produkt auswählt, den angezeigten Gesamtpreis bestätigt und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist. Kann das Produkt aus technischen Gründen nicht ausgegeben werden, kommt kein Vertrag zustande beziehungsweise wird eine bereits erfolgte Belastung zurückerstattet.

3. Produkteigenschaften

Der Orangensaft wird direkt am Automaten aus frischen Orangen gepresst. Farbe, Geschmack, Süssegrad und Fruchtfleischanteil können aufgrund natürlicher Eigenschaften der Früchte variieren und stellen keinen Mangel dar. Massgeblich sind die am jeweiligen Automaten angegebenen Produkt-, Zutaten- und Allergeninformationen.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die am Automaten vor Abschluss des Kaufs angezeigten Endpreise in Schweizer Franken. Die verfügbaren Zahlungsmittel werden am Automaten angezeigt. Die Zahlungsabwicklung kann durch externe Zahlungsdienstleister erfolgen.

5. Rückgabe und Beanstandungen

Da es sich um ein frisch zubereitetes und zum unmittelbaren Verzehr bestimmtes Produkt handelt, besteht nach ordnungsgemässer Ausgabe kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch. Gesetzliche Ansprüche bei mangelhafter Leistung bleiben vorbehalten. Beanstandungen sind möglichst zeitnah unter Angabe von Standort, Datum, Uhrzeit, Betrag und – soweit vorhanden – Zahlungsbeleg an Bova zu richten.

6. Verfügbarkeit und technische Störungen

Bova bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Automaten. Vorübergehende Ausfälle können insbesondere durch Wartung, Reinigung, fehlende Waren, Strom-, Netzwerk- oder Zahlungsstörungen entstehen. Bei einer nachgewiesenen Belastung ohne Produktausgabe wird der bezahlte Betrag nach Prüfung erstattet.

7. Haftung

Bova haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Im gesetzlich zulässigen Umfang ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden und andere zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt unberührt.

8. Datenschutz

Informationen zur Bearbeitung von Personendaten, insbesondere bei elektronischen Zahlungen und bei der Nutzung der Website, finden sich in der Datenschutzerklärung.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Bova GmbH zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

10. Änderungen

Bova kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Käufe anpassen. Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs veröffentlichte Fassung.

Stand: 17. Juli 2026

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